Um Asbest nach den Vorschriften der TRGS 519 abbauen und entsorgen zu können, bedarf es sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten .
Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) definiert besondere
Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen
Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und
bei der Abfallentsorgung.
Die Asbestsanierung von Lüftungsleitungen verlangt besonderes Fachwissen, um die Verbreitung der gefährlichen Asbestfasern über die Lüftungskanäle zu vermeiden.